Diese Verordnungsanpassung im Planungs- und Baugesetz wurde ab 1. Juni 2008 in Kraft gesetzt und berücksichtigt die gute Wärmedämmung und den MINERGIE-Baustandard.
§ 12a RRV zum Planungs- und Baugesetz (700.1)
Die nach den §§ 9 bis 11 ermittelte Ausnützungsziffer und die nach § 12
ermittelte Baumassenziffer reduzieren sich um 5 % für Gebäude, die
1. den Minergie-Baustandard erfüllen oder
2. deren opake Teile der Aussenhülle einen U-Wert von 0.15 W/m2K
oder weniger und deren Fenster einen U-Wert von 1.0 W/m2K oder
weniger einhalten.
Die Reduktion beträgt 10 % für Gebäude, die
1. den Minergie-P-Baustandard erfüllen oder
2. deren opake Teile der Aussenhülle einen U-Wert von 0.12 W/m2K
oder weniger und deren Fenster einen U-Wert von 0.8 W/m2K oder
weniger einhalten.
Ein Hilfe zur Berechnung finden Sie hier.
Die Formulare des Amts für Raumplanung finden Sie hier.

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